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Neuigkeiten rund um Energie und die Region
Die aktuelle Gaspreiskrise führt zu teilweise enormen finanziellen Belastungen für Gas- und Wärmekund*innen. Um diese Belastungen etwas zu dämpfen, sieht die Bundesregierung verschiedene finanzielle Entlastungen vor.
Um die Haushalte und kleinere Gewerbekund*innen kurzfristig zu entlasten, hat sich die Bundesregierung für eine einfache und pragmatische Lösung entschieden: Wärmekund*innen erhalten ebenso wie Gaskund*innen für den Monat Dezember 2022 eine staatliche Soforthilfe, die sich an dem monatlichen Abschlag für September 2022 orientiert. Alternativ ist ein monatlicher Durchschnitt aus der Summe der Abschlagszahlungen des letzten Abrechnungszeitraums zu bilden oder auf den Abschlag vergleichbarer Kund*innen abzustellen. Die Höhe der Soforthilfe berücksichtigt auch mögliche Preissteigerungen zum Jahresende: Auf die Höhe des Septemberabschlages 2022 ist ein Aufschlag von 20 Prozent zu gewähren.
Die aktuelle Gaspreiskrise führt zu teilweise enormen finanziellen Belastungen für Gas- und Wärmekunden. Um diese Belastungen etwas zu dämpfen, plant die Bundesregierung verschiedene finanzielle Entlastungen.
Um die Haushalte und vor allem kleinere Gewerbekunden kurzfristig zu entlasten, hat sich die Bundesregierung für eine einfache und pragmatische Lösung entschieden: Gaskundinnen und Gaskunden erhalten im Monat Dezember 2022 spätestens im Januar 2023 eine staatliche Soforthilfe, die sich an den monatlichen Abschlägen orientiert. Die Höhe der Soforthilfe berücksichtigt auch mögliche Gaspreissteigerungen zum Jahresende: Sie entspricht einem Zwölftel des im September 2022 prognostizierten individuellen Jahresverbrauchs, multipliziert mit dem am 1. Dezember gültigen Gaspreis.
Bisher war der Netzbetreiber Main-Kinzig Netzdienste GmbH immer zum Ende des Jahres in der Region unterwegs, um die Gaszähler in allen Kundenhaushalten abzulesen – unter anderem im Grundversorgungsgebiet von mainkinzigGas. Im letzten Jahr konnte dieser Prozess aufgrund der Corona-Pandemie nicht durchgeführt werden. Und auch in diesem Jahr wird es den Main-Kinzig Netzdiensten nicht möglich sein, die Zählerstände aller Kundenhaushalte abzulesen.
Die Bundesregierung hat am 29. September 2022, zwei Tage vor der geplanten Einführung, die umstrittene Gasbeschaffungsumlage gekippt. Wir freuen uns, dass wir unsere Kund*innen damit nun doch nicht belastet müssen. Im Gegenteil: Der von der Regierung stattdessen beschlossene Abwehrschirm dürfte Unternehmen und private Haushalte spürbar entlasten.
Ab heute tritt die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristige Maßnahmen in Kraft – die sogenannte EnSikuMaV. Wir erklären Ihnen, was es damit auf sich hat, welche Maßnahmen zum Energiesparen empfohlen werden und welche Vorteile Verbraucher*innen damit erreichen.