Aktuelles
Neuigkeiten rund um Energie und die Region
mainkinzigGas erneut ausgezeichnet.
Gelnhausen im März 2023. Das Deutsche Innovationsinstitut für Nachhaltigkeit und Digitalisierung unterstützt Unternehmen dabei, die besten Talente für die größten Herausforderungen zu finden. Nach eingehender Prüfung wurde die Gasversorgung MainKinzig GmbH als eines unter wenigen ausgewählt – womit sie das Siegel als Auszeichnung tragen darf, um noch erfolgreicher um Fachkräfte werben zu können.
mainkinzigGas informiert alle interessierten Kund*innen und sichert weitere Versorgung zu fairen Preisen in ihrem Heimatmarkt zu.
Gelnhausen im März 2023. Nachdem die BürgerGas GmbH offiziell bekannt gegeben hat, dass sie die Gaslieferung zum 30. Juni 2023 einstellen wird, haben uns viele Fragen erreicht, wie es in puncto Gasversorgung weitergeht. Als kommunaler Gasversorger informiert die mainkinzigGas über die weitere Vorgehensweise – und verspricht verbindliche Unterstützung für alle.
Die Gasversorgung Main-Kinzig GmbH steht für regionale Wärme mit Verantwortung und Fairness. Dieses damit verbundene Versprechen hält sie nun in aller Deutlichkeit ein: Sie sagt allen Kund*innen zu, deren Versorgung pünktlich zum Marktaustritt der BürgerGas zu fairen Preisen sicherzustellen.
Die Bundesregierung hat die Einführung einer Gas-, Wärme- und Strompreisbremse beschlossen, um die Menschen in Deutschland finanziell zu entlasten. Die Preisbremse greift ab März 2023 rückwirkend auch für die Monate Januar und Februar. Von der Preisbremse profitieren u.a. Privatkunden und Kleingewerbe, wenn der Kilowattstundenpreis über dem staatlich gedeckelten Referenzpreis liegt. Es gilt für 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs der „gedeckelte“ Preis. Für die restlichen 20 Prozent zahlen Sie Ihren regulären Vertragspreis.
Sie erhalten Ihre staatliche Entlastung automatisch – Sie müssen nichts unternehmen.
In diesen Tagen versenden wir die aktuelle Jahresverbrauchsabrechnung für das Jahr 2022.
Um Ihnen bei etwaigen Fragen entsprechende Hilfestellung zu geben, haben wir für Sie die häufigsten Fragestellungen in Themenblöcke gegliedert sowie eine Muster-Rechnung zur Veranschaulichung bereitgestellt.
Hier geht es zum FAQ-Bereich:
Aktuell wenden sich vermehrt Kund*innen an uns, die von unseriösen Anrufen von möglichen Fremdanbietern berichten. Zweck dieser Anrufe ist es augenscheinlich, einen Anbieterwechsel zu forcieren. Dabei gehen die Anrufer geschickt vor und geben offenbar u.a. auch an, im Auftrag der Gasversorgung Main-Kinzig GmbH zu handeln – was jedoch nicht der Wahrheit entspricht.
Bei diesen Anrufen werden persönliche Daten wie Kunden- und/oder Zählernummer abgefragt. Diese sollten Verbraucher*innen jedoch unbekannten Dritten niemals preisgeben! Im schlimmsten Fall droht hier ein ungewollter Wechsel des Energieversorgers.
Um die Belastung der Energie- und Wärmekund*innen angesichts der stark gestiegenen Energiepreise zu dämpfen, hat die Bundesregierung Ende 2022 Preisbremsen für Gas und Wärme beschlossen. Ab 1. März 2023 werden die Entlastungen umgesetzt. Wir werden unsere Kund*innen zeitnah mit einem Anschreiben darüber informieren, wie sich diese Entlastungen für sie konkret auswirken.
Die Preisbremsen funktionieren für Haushalte und kleine Unternehmen wie folgt:
Die aktuelle Gaspreiskrise führt zu teilweise enormen finanziellen Belastungen für Gas- und Wärmekund*innen. Um diese Belastungen etwas zu dämpfen, sieht die Bundesregierung verschiedene finanzielle Entlastungen vor.
Um die Haushalte und kleinere Gewerbekund*innen kurzfristig zu entlasten, hat sich die Bundesregierung für eine einfache und pragmatische Lösung entschieden: Wärmekund*innen erhalten ebenso wie Gaskund*innen für den Monat Dezember 2022 eine staatliche Soforthilfe, die sich an dem monatlichen Abschlag für September 2022 orientiert. Alternativ ist ein monatlicher Durchschnitt aus der Summe der Abschlagszahlungen des letzten Abrechnungszeitraums zu bilden oder auf den Abschlag vergleichbarer Kund*innen abzustellen. Die Höhe der Soforthilfe berücksichtigt auch mögliche Preissteigerungen zum Jahresende: Auf die Höhe des Septemberabschlages 2022 ist ein Aufschlag von 20 Prozent zu gewähren.
Die aktuelle Gaspreiskrise führt zu teilweise enormen finanziellen Belastungen für Gas- und Wärmekunden. Um diese Belastungen etwas zu dämpfen, plant die Bundesregierung verschiedene finanzielle Entlastungen.
Um die Haushalte und vor allem kleinere Gewerbekunden kurzfristig zu entlasten, hat sich die Bundesregierung für eine einfache und pragmatische Lösung entschieden: Gaskundinnen und Gaskunden erhalten im Monat Dezember 2022 spätestens im Januar 2023 eine staatliche Soforthilfe, die sich an den monatlichen Abschlägen orientiert. Die Höhe der Soforthilfe berücksichtigt auch mögliche Gaspreissteigerungen zum Jahresende: Sie entspricht einem Zwölftel des im September 2022 prognostizierten individuellen Jahresverbrauchs, multipliziert mit dem am 1. Dezember gültigen Gaspreis.
Bisher war der Netzbetreiber Main-Kinzig Netzdienste GmbH immer zum Ende des Jahres in der Region unterwegs, um die Gaszähler in allen Kundenhaushalten abzulesen – unter anderem im Grundversorgungsgebiet von mainkinzigGas. Im letzten Jahr konnte dieser Prozess aufgrund der Corona-Pandemie nicht durchgeführt werden. Und auch in diesem Jahr wird es den Main-Kinzig Netzdiensten nicht möglich sein, die Zählerstände aller Kundenhaushalte abzulesen.
Die Bundesregierung hat am 29. September 2022, zwei Tage vor der geplanten Einführung, die umstrittene Gasbeschaffungsumlage gekippt. Wir freuen uns, dass wir unsere Kund*innen damit nun doch nicht belastet müssen. Im Gegenteil: Der von der Regierung stattdessen beschlossene Abwehrschirm dürfte Unternehmen und private Haushalte spürbar entlasten.