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Unser Service-Center in der Rudolf-Diesel-Straße 1 hat von Montag bis Freitag von 8 bis 16 Uhr für Sie geöffnet. 

 

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FAQ

Unsere Antworten auf häufig gestellte Fragen.

Fragen gibt es immer – und das ist auch gut so. Damit wir Ihnen schnellstmöglich Antworten liefern können, haben wir Ihnen hier eine Frage-Antwort-Sammlung zusammengestellt, die Ihnen die wichtigsten Informationen ad hoc liefert.

Sollten Sie darüber hinaus mehr wissen wollen: Unser Service-Center ist sehr gerne für Sie da!

 

Fragen zur Jahresverbrauchsabrechnung

Die Verbrauchsstellennummer ist auf Seite 1 auf der oberen rechten Seite zu finden. Sie besteht aus sechs Ziffern.

Die Kundennummer finden Sie auf der ersten Seite in der rechten oberen Ecke. Sie besteht aus fünf Ziffern.

Die Zählernummer finden Sie oben auf Seite 3 der Abrechnung. In der ersten Zeile der Rubrik „Gas Verbrauchsermittlung“ steht die Zählernummer. Die Zählernummer auf der Rechnung muss mit der Nummer auf dem Gaszähler übereinstimmen. Bei einem Zählerwechsel finden Sie die neue Zählernummer ebenfalls in der Rubrik, jedoch in den Folgezeilen.

Ihren übermittelten Zählerstand finden Sie auf Seite 3 unter dem Punkt „Gas Verbrauchsermittlung“. Ihr übermittelter Zählerstand ist in der ersten Zeile in der Spalte „neu“ zu finden. Der neue Zählerstand zum 31.12.2023 wurde dann hochgerechnet.

Ihren abgerechneten Tarif finden Sie auf Seite 1 in der rechten oberen Ecke unter dem Punkt „Ihr Tarif“. Sofern Sie einen Tarifwechsel zum 01.01.2024 durchgeführt haben, wurde Ihnen dieser in einer gesonderten Vertragsbestätigung mitgeteilt. Wenn Sie eine Tarifberatung wünschen, sind wir natürlich gerne für Sie da. Vereinbaren Sie am besten heute noch einen persönlichen Beratungstermin über unser Kontaktformular oder unsere Service-Hotline.

Bei der Vergleichsgrafik werden durchschnittliche Verbrauchswerte verschiedenen Wohnungs-/Haustypen bzw. -größen zugeordnet. Da es sich um durchschnittliche Werte handelt, kann Ihr Verbrauch deutlich abweichen, da der Zustand der Bausubstanz und die Anzahl der Bewohner etc. nicht berücksichtigt wird. Generell ist die Grafik als Anhaltspunkt zu sehen, wie effizient sich Ihre Wohnung beheizen lässt. Bitte beachten Sie: B2B-Kunden sowie Kunden mit einem atypischen Verbrauchsverhalten können in einer Vergleichsgrafik nicht adäquat abgebildet werden.

(Durchschnittlicher Verbrauch der Vorjahre × neuer Preis) ÷ 11

Ja, eine Anpassung nach oben ist jederzeit möglich. Registrieren Sie sich hierfür einfach in unserem Kundenportal oder der App „my mkG“ und passen Sie eigenständig Ihren Abschlag an. Bei einer Abschlagssenkung von mehr als 10% muss dies schriftlich mit einer kurzen Begründung und der Angabe des aktuellen Zählerstandes erfolgen.

Durch unsere nachhaltige und effiziente Beschaffungsstrategie können Sie direkt von einem verbrauchsabhängigen Bonus profitieren. Dieser wird mit Ihrer Jahresverbrauchsabrechnung entsprechend verrechnet.

Mit dem „Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz“ wird der Umsatzsteuersatz auf Gaslieferungen zwischen dem 01.10.2022 und dem 31.03.2024 von 19% auf 7% reduziert. Für die Abrechnungen im Netzgebiet der Main-Kinzig Netzdienste GmbH berechnet mainkinzigGas für das komplette Jahr 2023 7% Umsatzsteuer.

Auf Seite 3 Ihrer Abrechnung finden Sie den Punkt „Gas Entgeltermittlung“. Hier werden die jeweiligen Komponenten aufgelistet: Arbeitspreis pro kWh (verbrauchsabhängig), Grundpreis (monatlich, verbrauchsunabhängig), die Energiesteuer, die CO2-Abgabe, die Gasspeicherumlage und optional ein Zuschlag KlimaPlus (je nachdem, ob diese Option gebucht wurde).

Die Höhe Ihres monatlichen Grundpreises wird auf der ersten Seite abgebildet.

Der Grundpreis ist ein fixer, mengenunabhängiger Preisbestandteil. Er dient zur Deckung fixer Kostenbestandteile aus den verschiedenen Bereichen wie zum Beispiel Ablesung, Abrechnung und auch Energielieferung.

Ihren abgerechneten Arbeitspreis finden Sie oben rechts auf der ersten Seite der Abrechnung. Die Kosten für gelieferte Arbeit richten sich nach der verbrauchten Gasmenge (m³) bzw. Energiemenge (kWh) und sind somit komplett verbrauchsabhängig.

Durch einen Tarifwechsel oder Preisanpassungen im laufenden Jahr entstehen verschiedene Abrechnungszeiträume. Diese werden auf der Rechnung entsprechend aufgelistet.

Diese Kosten werden mainkinzigGas vom Netzbetreiber berechnet und an diesen direkt weiter überwiesen. (Für unser Grundversorgungsgebiet können die Preise im Internet unter www.mainkinzignetzdienste.de eingesehen werden.) Die genauen Beträge für den Netzzugang, die Netzabrechnung sowie den Messstellenbetrieb und die Messung sind auf Ihrer Rechnung ausgewiesen. Sie finden die jeweilige Angabe auf Seite 5 Ihrer Rechnung – unterteilt in Kostenbestandteile der aktuellen Rechnung und zukünftige Preisbestandteile.

Der Verbrauchszeitraum ergibt sich aus der Anzahl der Monate und Tage, in denen Sie Gas bezogen haben. Für diese Zeit wird der monatliche Grundpreis berechnet.

Senden Sie bitte eine Mail mit dem korrigierten Zählerstand und der Bitte um eine korrigierte Rechnung an service@mainkinziggas.de – die korrigierte Rechnung wird Ihnen anschließend schnellstmöglich zugestellt.

Ein Mehrverbrauch gegenüber dem Vorjahr bedeutet noch nicht, dass der Gaszähler nicht korrekt misst. Ihr Gaszähler wird im Auftrag des Messstellenbetreibers regelmäßig von der Eichbehörde überprüft. Ein defekter Zähler kann deshalb erfahrungsgemäß so gut wie ausgeschlossen werden. Gemäß GasGVV §8 ist eine Nachprüfung der Messeinrichtungen durch eine Eichbehörde oder eine staatlich anerkannte Prüfstelle jederzeit möglich. Die Kosten der Prüfung fallen dem Grundversorger zur Last, sofern die Abweichung die gesetzlichen Verkehrsfehlergrenzen überschreitet – andernfalls müssen Sie als Kund*in die Kosten tragen.

Bei der Abrechnung wendet mainkinzigGas die so genannte „thermische Gasabrechnung“ gemäß DVGW-Arbeitsblatt G685 an. Mit diesem Abrechnungsverfahren wird nicht das Gasvolumen (Kubikmeter), sondern die darin enthaltene Energiemenge in Kilowattstunden (kWh) in Rechnung gestellt.

Erdgas ist ein Naturprodukt aus natürlichen Lagerstätten. Dies bedingt, dass Schwankungen des Energieinhaltes bei verschiedenen Förderungen und Einspeisungen der Vorlieferanten auftreten. Der Brennwert kennzeichnet den sich unter festgelegten Bedingungen ergebenden Energieinhalt eines Normkubikmeters.

Erdgas ist ein Naturprodukt aus natürlichen Lagerstätten. Dies bedingt, dass Schwankungen des Energieinhaltes bei verschiedenen Förderungen sowie bei den Einspeisungen in das Netz durch Vorlieferanten auftreten.

Die Brennwerte werden von dem zuständigen Netzbetreiber ermittelt und mainkinzigGas vorgegeben. Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Netzbetreiber.

Der Gasverbrauch wird am Zähler in Kubikmeter gemessen. Mithilfe der Z-Zahl (= Zustandszahl) und dem Brennwert wird vom Netzbetreiber die gelieferte Energiemenge in kWh ermittelt und uns zur Abrechnung gemeldet. Die Z-Zahl berücksichtigt – gemäß der Vorschriften – den mittleren Luftdruck, den Gasdruck und die Gastemperatur. Der Brennwert kennzeichnet den sich unter festgelegten Bedingungen ergebenden Energieinhalt eines Kubikmeters. Auf unserer Abrechnung werden zu Ihrer Information der Kubikmeter-Verbrauch, die Z-Zahl, der Brennwert und der daraus ermittelte kWh-Verbrauch angegeben. Weitere Informationen finden Sie ggf. im Internet auf der Homepage Ihres Netzbetreibers, i. d. R. der Main-Kinzig Netzdienste GmbH. Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Netzbetreiber.

Sie haben vermutlich Ihren Zählerstand in diesem Jahr nicht stichtaggenau zum 31.12.2022 übermittelt. Deshalb wird der Zählerstand vom Tag der Ablesung bis zum Jahresende durch entsprechende Programme errechnet. Dieser Wert wird uns anschließend vom zuständigen Netzbetreiber übermittelt. Dieser Ermittlung liegen die Temperaturen (Wetterdaten), der Verbrauch und das Verbrauchsverhalten gemäß DVGW-Arbeitsblatt G685 zu Grunde. Dieses Verfahren entspricht den gültigen eichrechtlichen Vorschriften.

Eine Ratenzahlung ist leider grundsätzlich erst ab 300€ Nachzahlung möglich.

Siehe Musterrechnung: Es wurden die Zahlungen bis zum 26. Januar 2024 berücksichtigt. Sollten Sie danach überwiesen haben, wird diese Zahlung in der nächsten Abrechnung mitberücksichtigt und geht nicht verloren (siehe S. 1 Rechnung: „abzüglich geleisteter Zahlungen bis 26.01.2024“).

Sie sind bereits in unserem Kundenportal oder der App „my mkG“ registriert? Hier können Sie ganz einfach online in wenigen Sekunden Ihre Daten ändern oder ergänzen. Sollten Sie noch nicht die Vorzüge von Portal oder App kennengelernt haben, empfehlen wir Ihnen, dies nachzuholen. Selbstverständlich können Sie uns auch Ihre aktuelle Bankverbindung per (digitaler) Post einreichen: an die E-Mail-Adresse service@mainkinziggas.de oder die Postadresse Rudolf-Diesel-Straße 1, 63571 Gelnhausen.

Um den Umzug entsprechend abwickeln zu können, benötigen wir von Ihnen folgende Angaben:

  • Zählerstand
  • Tag der Ummeldung (Tag des Auszugs)
  • neuer Eigentümer/Mieter
  • Ihre neue Rechnungsadresse für die Schlussrechnung

Zu Ihrer und unserer Sicherheit müssen Sie bestimmte Informationen schriftlich, d.h. per E-Mail oder Brief und unter Angabe Ihrer Kunden-/Verbrauchsstellen-Nummer einreichen, damit wir diese bearbeiten und umsetzen können. Dazu zählen insbesondere:

  • Angabe der Bankverbindung zur Überweisung von Guthaben
  • Erteilung des SEPA-Lastschriftmandats
  • Änderung der Bankverbindung
  • Umstellung des Gasversorgungsvertrages bei Namensänderung, Umzug oder Änderung der Rechnungsanschrift
  • Tarifänderung
  • eine deutliche Abschlagssenkung mit Begründung

Sie möchten ganz flexibel das eigene Kundenkonto verwalten? In unserem Kundenportal können Sie jederzeit Abschläge anpassen, Ihren Verbrauch prüfen, Kontaktdaten ändern u.v.m.

Die Registrierung ist grundsätzlich für jeden Kunden und ganz einfach unter https://www.privatkundenportal.net/main-kinzig-gas/ möglich.

Wenn Sie unsere App „my mkG“ nutzen möchten, so können Sie diese ganz einfach über den App-Store (iOS) oder den Google Play-Store (Android) herunterladen und sich dort entsprechend registrieren.

Haben Sie bereits versucht, Ihr Passwort im Kundenportal zurückzusetzen? Gehen Sie hierzu auf https://www.privatkundenportal.net/main-kinzig-gas/ und wählen Sie auf der linken Seite die Funktion „Passwort vergessen“. Hierfür benötigen Sie Ihre E-Mail-Adresse.

Zweck dieses Gesetzes ist die Aufteilung der Kohlendioxidkosten zwischen Vermieter und Mieter entsprechend ihren Verantwortungsbereichen und Einflussmöglichkeiten auf den Kohlendioxidausstoß eines Gebäudes. Das Anreizsystem des Brennstoffemissionshandelsgesetzes vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2728), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 9. November 2022 (BGBl. I S. 2006) geändert worden ist, soll im Verhältnis von Vermieter und Mieter dergestalt wirken, dass die Nutzer eines Gebäudes zu energieeffizientem Verhalten und Gebäudeeigentümer zu Investitionen in klimaschonende Heizungssysteme und zu energetischen Sanierungen angereizt werden. Das Anreizsystem des Brennstoffemissionshandelsgesetzes sowie dieses Gesetz dienen der Reduktion von Treibhausgasemissionen im Gebäudebereich.

Auf Seite 5 finden Sie die genaue Aufschlüsselung, welche Sie für Ihre Abrechnung benötigen.

Bei der Gaspreisbremse wird der von Ihnen zu zahlende Gaspreis für 80% Ihres Verbrauchs bei 12 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt. Das heißt, dass Sie für 80% Ihres Verbrauchs aus dem letzten Jahr höchstens 12 Cent/kWh bezahlen.
Lediglich für die darüberhinausgehende Mengen müssen Sie den kompletten Gaspreis Ihres Tarifs zahlen.

Haben Sie einen Online-Tarif wie zum Beispiel den I-LOVE-Klickgas? Dann ist Ihre Rechnung für Sie im Kundenportal hinterlegt worden, worüber Sie eine entsprechende Infomail erhalten haben. Gehen Sie einfach auf https://www.privatkundenportal.net/main-kinzig-gas/ und loggen Sie sich mit Ihrer E-Mail-Adresse oder Ihrem Benutzernamen sowie Ihrem Passwort ein. Dort können Sie die aktuelle Jahresverbrauchsabrechnung einsehen.
Sie können hierfür aber auch unsere App „my mkG“ nutzen und dort die Rechnung herunterladen.
Sie wissen nicht, welchen Tarif Sie haben? Schreiben Sie uns gerne oder rufen Sie uns an. Wir helfen Ihnen schnellstmöglich weiter.

 
 

Allgemeine Fragen zu meinem Erdgas-Vertrag

Um Ihnen Ihre Jahresverbrauchsabrechnung ausstellen zu können, brauchen wir einmal jährlich Ihren Zählerstand. Hierfür gehen Sie zu Ihrem Zähler, der sich meist im Keller oder in der Nähe der Hausanschlüsse für Gas und Wasser befindet. Auf diesem Zähler finden Sie ein Sichtfenster mit einem rollenden Zählwerk, das den aktuellen Zählerstand anzeigt. Ablesen müssen Sie nur die Zahlen vor dem Komma. Diese teilen Sie uns dann ganz einfach über unser Kundenportal mit. Sie sind noch nicht registriert? Wir empfehlen Ihnen, dies nachzuholen. Selbstverständlich sind wir aber auch unter unserer Service-Hotline 08000.605605 für Sie da.

Sie können Ihren Zählerstand bis zu vier Wochen nachreichen oder korrigieren, allerdings nur, wenn noch keine Jahresverbrauchsabrechnung geschrieben und an Sie zugesendet worden ist. Sollten Sie unsicher sein, zögern Sie nicht, sich in unserem Service-Center zu melden. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Unser Service-Center ist gerne für Sie da.

Alles, was wir von Ihnen benötigen, sind Ihr Zählerstand, das Datum der Schlüsselübergabe und Ihre neue Adresse. Mit diesen für uns sehr wichtigen Angaben können wir dann die Abschlussrechnung für Ihre alte Lieferstelle erstellen. Sollten Sie schon wissen, wer den Gaszähler Ihrer alten Adresse übernehmen wird, ist das sehr hilfreich für uns. Seien Sie deshalb bitte so freundlich, uns diese Information entweder per Mail, Brief oder Fax zu übermitteln, so dass wir alles in Ihrer Kundenakte dokumentieren können. Bitte beachten Sie auch unbedingt, dass Ihr bestehender Liefervertrag nicht automatisch mit Ihrem Umzug endet. So prüfen wir anhand Ihrer neuen Anschrift, ob eine Belieferung zu den gleichen Vertragsbedingungen möglich ist. Zudem gilt: Jede Ummeldung muss rechtzeitig gemeldet werden, spätestens aber vier Wochen nach Ihrem Umzug.

Um ganz genau herausfinden zu können, welches unserer Produkte perfekt zu Ihnen passt und wie ein Wechsel stattfinden kann, laden wir Sie herzlich zu einem persönlichen Beratungsgespräch ein. Vereinbaren Sie gerne gleich einen Termin. Unser Service-Center ist gerne für Sie da.

Als Bestandskunde haben Ihre Bedürfnisse in puncto Wärme höchste Priorität für uns. Deshalb möchten wir uns auch die Zeit nehmen, um gemeinsam mit Ihnen herauszufinden, welche unserer Produkte perfekt zu Ihnen passen. Hierfür laden wir Sie ein, ein persönliches Beratungsgespräch mit uns zu vereinbaren. Unser Service-Center ist gerne für Sie da.

Sie haben keinen Erdgasvertrag abgeschlossen? Wir beliefern Sie auch ohne! Einzige Voraussetzung ist, dass wir örtlicher Grundversorger Ihres Wohnortes sind. Sobald Sie in unserer Ersatzversorgung sind, informieren wir Sie darüber. Ab diesem Zeitpunkt haben Sie drei Monate Zeit, sich für einen für Sie vorteilhaften Tarif zu entscheiden. Tun Sie das nicht, melden wir Sie automatisch zu den Bedingungen unseres Grundversorgungsvertrags an.

Die Grundversorgung ist der Erdgas-Tarif, der dem Standard entspricht und eine Belieferung nach allen gesetzlichen Vorgaben gewährleistet. In die Grundversorgung kommen die Kund*innen, die Erdgas beziehen, ohne vorher einen bestimmten Tarif abgeschlossen zu haben. Wichtig für Sie zu wissen ist: Ein Wechsel raus aus der Grundversorgung lohnt sich immer – sprechen Sie uns hierfür bitte einfach an.

Die Abschlagszahlung ist der festgesetzte Betrag, den Sie monatlich an uns entrichten. Diesen berechnen wir aus Ihrem voraussichtlichen Jahresverbrauch und den aktuellen Energiekosten. Um diesen Verbrauch bestmöglich einschätzen zu können, brauchen wir Ihren Jahresverbrauch des vergangenen Jahres, weshalb wir auch einmal jährlich den Zählerstand von Ihnen benötigen. Ihre Abschläge werden dann – ebenfalls einmal jährlich – mit dem tatsächlichen Verbrauch verrechnet. Sollten Sie weniger verbraucht haben, erhalten Sie eine Gutschrift auf Ihre nächste Abschlagszahlung, sollten Sie mehr verbraucht haben, eine Nachzahlung.

Die Preisgarantie ist unsere Zusicherung an Sie, unsere Preise bis zu einem bestimmten und von uns kommunizierten Zeitpunkt gleich bleiben zu lassen. Das ist vor allem in Zeiten wie diesen ein klarer Vorteil, in denen die Preise durch diverse Erhöhungen stetig steigen.

Erdgas ist im Wärmemarkt Deutschlands aus guten Gründen Wunschenergie Nummer eins. Den Kunden steht schließlich eine breite Auswahl moderner technischer Lösungen wie Brennstoffzellen und Gaswärmepumpen zur Verfügung.

Erdgas ist aber auch deshalb eine Zukunftsenergie, weil Erdgas „grün“ kann: Von Jahr zu Jahr speisen mehr Anlagen überall in Deutschland Gas aus erneuerbaren Quellen ins Gasnetz ein. An der Wärmebereitstellung aus erneuerbaren Energieträgern hatte Biogas 2016 den zweitgrößten Anteil, noch vor Solar- und Geothermie. Mehr Klimaschutz bringen zudem erdgasbasierte Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen in Verbindung mit Wärmespeichern: So bleibt Gas auch langfristig Baustein einer effizienten „Wärmewende“. Das Gute ist – auch mit Blick auf die Kosten–, dass die Infrastruktur schon steht, so dass sich grünes Gas selbst in verdichtete Ballungsräume transportieren lässt. Und mit Nutzung der sogenannten Power-to-Gas-Technologie wird die Menge an grünem Gas in den kommenden Jahren sogar noch deutlich zunehmen. Bei dieser Technik wird Gas mithilfe von regenerativ erzeugtem Strom – vorwiegend Windstrom – klimaneutral hergestellt.

 

Fragen zum Erdgaspreis und der Preisanpassung

Der Erdgaspreis setzt sich aus drei Hauptkomponenten zusammen:

  1. Abgaben (Konzessionsabgabe) und Steuern (Erdgassteuer, Mehrwertsteuer, CO2-Steuer) durch den Gesetzgeber
  2. Gebühren für den Transport und die Verteilung des Erdgases durch den Netzbetreiber (Netzentgelte), regional unterschiedlich
  3. Energiebeschaffung und Vertrieb

Die Konzessionsabgabe wird an die Stadt bzw. Gemeinde, in der Ihre Verbrauchsstelle liegt, abgeführt und beträgt abhängig vom Tarif zwischen 0,03 Cent/kWh bis zu 0,51 Cent/kWh. Der genaue Betrag der Konzessionsabgabe ist auf Ihrer Rechnung ausgewiesen. Sie finden die Angabe auf der vierten Seite der Rechnung unten.

Ob emotional oder wirtschaftlich – die Explosion der Preise auf dem Weltmarkt sorgt für heftige Reaktionen. Natürlich sind auch wir als regionales Gasunternehmen von dieser Entwicklung betroffen. Wie es dazu gekommen ist? Seit Beginn des Jahres hat sich der Gaspreis im Großhandel mehr als verdreifacht. Das liegt vor allem an den starken Preisschwankungen bei den Beschaffungskosten, die abhängig sind von 1. der Nachfrage auf dem Weltmarkt, 2. den Witterungsbedingungen und 3. den geopolitischen Krisen.

Diese Kosten, die wir als Versorger tragen müssen, sind in den letzten Monaten stark gestiegen – allein die darunterfallenden Einfuhrpreise um 42 Prozent von Januar bis Juli.

Hinzu kommt, dass der übermäßig kalte und lange Winter sowie der rasante wirtschaftliche Wiederaufschwung dazu führten, dass die Lagerbestände erheblich gesunken sind.

Zum einen zeigen wir Ihnen sehr gerne Möglichkeiten auf, wie Sie Ihren Energieverbrauch senken können. Damit reduzieren Sie Ihre Kosten und Ihren CO2-Ausstoß. Zum anderen unterstützen wir Sie bei der Überprüfung Ihres aktuellen Vertrages und zeigen Ihnen, welche Vertragsalternativen für Sie in Frage kommen. Gemeinsam schauen wir, ob, in welchem Umfang und unter welchen Rahmenbedingungen sich durch einen Vertragswechsel innerhalb unseres Angebotes Kosten reduzieren lassen oder ob es für Sie gegebenenfalls Sinn macht, aktuelle Preiskonditionen zu fixieren. Am besten, wir vereinbaren schnellstmöglich einen Termin, um alle Details zu besprechen. Wir können in diesen Zeiten telefonisch oder auch per Videocall für Sie da sein.

Bei der CO2-Steuer handelt es sich um eine gesetzliche Steuer, die laut Vertrag eins zu eins weitergegeben werden kann. Sie dürfen davon ausgehen, dass wir diese Weitergabe nicht einfach so machen, sondern dass wir unser Bestes geben, jegliche Erhöhungen aufzufangen. Im Falle der CO2-Steuer sind uns allerdings die Hände gebunden. Schließlich sind wir ein Wirtschaftsunternehmen und als solches tragen wir eine große Verantwortung für unsere Kund*innen, Mitarbeiter*innen und die Region. Entsprechend sind wir gezwungen, diese steuerliche Mehrbelastung auf mehreren Schultern zu verteilen – Ihren inbegriffen. Wir danken Ihnen sehr für Ihr Verständnis.

Sie sind einzigartig. Deshalb ist es auch besonders wichtig, diese Einzigartigkeit zu unterstreichen. Nur so können wir sicherstellen, dass Sie genau das Produkt erhalten, was genau zu Ihnen passt. Wie wir das tun? Wir setzen uns zusammen und überlegen gemeinsam, mit welchem Tarifen Sie sich rundum wohlfühlen. Am besten wir vereinbaren hierfür gleich einen Beratungstermin – in Zeiten wie diesen per Videocall oder telefonisch. Wichtig für Sie zu wissen ist, dass wir verschiedene Möglichkeiten haben, Ihnen einen Bonus zukommen zu lassen. Zudem werden wir Anfang des Jahres 2022 unser Produktportfolio optimieren. Es lohnt sich also, das Gespräch mit uns zu suchen. Wir freuen uns auf Sie!

Fakt ist: In Deutschland sind derzeit noch mehr als 14 Millionen veraltete Wärmeerzeugungsanlagen im Einsatz. So ist die Durchschnittsheizung rund 18 Jahre alt. Dabei können moderne Gas-Brennwertheizanlagen den Energieverbrauch und gleichzeitig die dadurch anfallenden Emissionen deutlich reduzieren! Ein Umbau lohnt sich also allemal. Sprechen Sie uns unbedingt an: Wir stellen Ihnen gerne dar, was sich in puncto Heizlösung in Ihren vier Wänden bewegen lässt. Dabei informieren wir nicht nur über Möglichkeiten, auf eine sparsame und emissionsarme Erdgas-Brennwertheizung umzustellen. Wir bieten auch ein umfassendes (Wärme-)Energieeinsparungs-Infoprogramm an.

Außerdem haben wir Programme und Aktionen aufgelegt, die sich genau anschauen, wo überhaupt Energieverluste entstehen – und was dagegen getan werden kann. Informieren Sie sich also gerne auch anhand unseres

  • Thermografie-Programms und unseres
  • Energieeffizienz-Programms.

Vieles, was unter Umweltgesichtspunkten sinnvoll ist, macht auch ökonomisch Sinn. Moderne Heiz- und Energieeinspartechnologien erfordern zwar zunächst entsprechende Investitionen – rechnen sich aber über den reduzierten Energieverbrauch. Wir unterstützen Sie gerne bei entsprechenden Vergleichsrechnungen. Außerdem sind wir Ihnen gerne dabei behilflich, staatliche Förderboni für Umstellungsmaßnahmen zu erhalten.

 

Fragen zur CO2-Steuer

Das Kürzel „BEHG“ steht für Brennstoffemissionshandelsgesetz. Das BEHG ist ein Bestandteil der von der Bundesregierung insgesamt geplanten Energie- und Klimawende. Das vom deutschen Bundestag beschlossene Gesetz ist am 20.12.2019 in Kraft getreten. Über Zertifikate soll eine „Bepreisung“ des CO2-Ausstoßes von Kraft- und Brennstoffen erreicht werden. Ziel dieser Bepreisung ist die Reduktion des CO2-Ausstoßes.

Der Gesetzgeber hat mit dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) festgelegt, dass ab dem 1. Januar 2021 für den CO2-Ausstoß von Kraft- und Brennstoffen (Öl, Benzin, Erdgas u.a.) Emissionszertifikate erworben werden müssen – und zwar von den „Inverkehrbringern und Lieferanten der Brenn- und Kraftstoffe“. Damit sind auch Stadtwerke und Regionalversorger wie wir gemeint – weil wir Erdgas liefern bzw. in Verkehr bringen.

Die anfallenden Kosten für die Emissionszertifikate werden dazu führen, dass Brennstoffe, also auch Erdgas, teurer werden. Was vom Gesetzgeber so vorgesehen ist, denn die höheren Kosten sollen Anreize schaffen, mehr Energie zu sparen, auf klimaschonende Technologien umzusteigen und mehr erneuerbare Energien zu nutzen.

Erdgas gilt tatsächlich als klimaschonendster aller konventionellen Energieträger! Beim Verbrennen von Erdgas wird zwar auch CO2 frei, aber ein Vergleich macht deutlich, dass durch den intelligenten Einsatz von Erdgas der CO2-Ausstoß sogar reduziert werden könnte: Würden überall dort, wo Gasnetze vorhanden sind, alle Haushalte, die heute mit Öl heizen, auf einen Gasbrennwertkessel umsteigen, ließen sich nach Berechnungen des BDEWs (Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V.) 18 Millionen Tonnen CO2 vermeiden! Noch vorteilhafter fällt dieser Vergleich zwischen Heizöl und Erdgas aus, wenn dem Erdgas Biogas oder sogar „erneuerbares Gas“ beigemischt wird – bzw. klassisch gefördertes Erdgas in Zukunft vollständig durch erneuerbares ersetzt wird. Die Verteil- und Netzanlagen sind dafür geeignet!

 

 

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