Preisblatt
für unser Treueprodukt „I love mainkinzigGas“ außerhalb der Grundversorgung innerhalb des Netzgebietes der Main-Kinzig Netzdienste GmbH (gültig ab 01.07.2024)
M
Bis zu einem Jahresverbrauch von 50.000 kWhProdukt | Brutto* | Netto** |
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Arbeitspreis ct/kWh | 11,97 | 10,06 |
Grundpreis €/Monat | 17,54 | 14,74 |
L
Ab einem Jahresverbrauch von 50.001 kWhProdukt | Brutto* | Netto** |
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Arbeitspreis ct/kWh | 11,50 | 9,66 |
Grundpreis €/Monat | 37,31 | 31,35 |
Mit „I love mainkinzigGas“ belohnen wir Ihre Treue
auf den jeweils gültigen Grundpreis (netto).
* Alle genannten Preise sind Bruttopreise – also inkl. Steuern und Abgaben.
** In den Nettopreisen sind das Entgelt für die Energielieferung sowie die Netzentgelte und das Entgelt für den Messstellenbetrieb und für Messung sowie Netzabrechnung enthalten.
Die Vertragslaufzeit beträgt 18 Monate (Grundlaufzeit). Der Vertrag verlängert sich auf unbestimmte Zeit, wenn der Vertrag nicht mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Grundlaufzeit gekündigt wird. Hat sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit verlängert, kann er jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.
Die Preise ergeben sich aus beigefügtem Preisblatt. Die Eingruppierung in die jeweilige Preisgruppe erfolgt automatisch in Abhängigkeit von der Höhe des Jahresverbrauchs. Dabei wird der*die Kund*in jährlich nachträglich jeweils in die für ihn*sie günstigste Preisgruppe eingestuft. Preisanpassungen erfolgen gem. Ziffer 3 der beigefügten Allgemeinen Vertragsbedingungen.
Mit „I love mainkinzigGas“ belohnen wir Ihre Treue:
auf den jeweils gültigen Grundpreis (netto).
Jeweils zum 1. Januar eines Jahres erhält der*die Kund*in einen Preisnachlass (Treuerabatt) auf den jeweils gültigen Grundpreis (Netto). Die Gasversorgung Main-Kinzig GmbH wird im Zuge der Jahresendabrechnung den jeweils erreichten Treuerabatt des*der Kund*in berücksichtigen. Bei unterjähriger Beendigung des Vertrages erfolgt eine anteilige Berücksichtigung des Treuerabatts für die jeweiligen Vertragstage.
Das Angebot ist auf eine Gesamtmenge begrenzt. Aufträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.
Die Abrechnung des Verbrauchs findet grundsätzlich einmal jährlich statt. Die Kosten der jährlichen Abrechnung sind im Grundpreis enthalten. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter Ziffer 6 der anliegenden Allgemeinen Vertragsbedingungen.