Die Bundesregierung hat die Einführung einer Gas-, Wärme- und Strompreisbremse beschlossen, um die Menschen in Deutschland finanziell zu entlasten. Die Preisbremse greift ab März 2023 rückwirkend auch für die Monate Januar und Februar. Von der Preisbremse profitieren u.a. Privatkunden und Kleingewerbe, wenn der Kilowattstundenpreis über dem staatlich gedeckelten Referenzpreis liegt. Es gilt für 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs der „gedeckelte“ Preis. Für die restlichen 20 Prozent zahlen Sie Ihren regulären Vertragspreis.
Sie erhalten Ihre staatliche Entlastung automatisch – Sie müssen nichts unternehmen.
mainkinzigGas begrüßt die staatlichen Preisbremsen und arbeitet mit Hochdruck daran, diese für Sie umzusetzen. Um die Energiepreisbremsen zu erhalten, müssen Sie nichts tun. Wenn Sie betroffen sind, informieren wir sie schriftlich über Ihren persönlichen Entlastungsbetrag sowie den neuen Abschlagsplan.
Hohe Auslastung und erforderliche IT-Umstellung führt teilweise zu Verzögerungen beim Versand der Informationsschreiben.
Um die Menschen schnell finanziell zu entlasten, wurden die Preisbremsen vom Gesetzgeber sehr kurzfristig Ende Dezember 2022 beschlossen. Seitdem arbeiten wir mit Hochdruck an der Umsetzung dieser Preisbremsen. Leider kommt es aufgrund von notwendigen Umstellungen bei den IT-Prozessen, aber auch wegen Personalengpässen sowie der hohen Auslastung bei Druckdienstleistern zu Verzögerungen beim Versand der Informationsschreiben. Auf eine Sache können sich die Kund*innen von mainkinzigGas aber verlassen: Sie werden unabhängig vom Zustelltermin des Informationsschreibens in voller Höhe von der Entlastung der Energiepreisbremse profitieren.
Besonders häufig gestellte Fragen zur Energiepreisbremse beantworten wir für Sie in unserem entsprechenden FAQ-Bereich: